18.02.2022 von hintcatcher Team | hintcatcher Blog
Eine Kurzupdate zu Entscheidungen der EU-Kommission in Bezug auf die Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie in Mitgliedsstaaten
Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Mitgliedsstaaten aufgefordert, die “EU-Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern unverzüglich anzuwenden”.
Dazu richtete die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2022 Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedsstaaten, darunter auch an Deutschland und Österreich.
Nun wurde beschlossen, “ein Aufforderungsschreiben an Portugal und Schweden zu richten, da deren nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern“), verspätet in Kraft getreten sind.”
Eigentlich hätte die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen.
Mitgliedsstaaten haben nach Eingang der Aufforderungsschreiben zwei Monate Zeit, die von der Kommission festgestellten Verstöße gegen EU-Recht abzustellen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche handelt es sich um keine Rechtsberatung, Informationen basieren teilweise auf Gesetzesentwürfen. Änderungen vorbehalten.
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