Hinweis: Für die folgende Anpassung wird die Administrator-Rolle in Ihrem hintcatcher System benötigt.
Hinweis: Einige Funktionen / Einstellungen sind gegebenenfalls nur in einigen hintcatcher Plänen verfügbar.
Die optionalen Sprachaufnahme ermöglicht Hinweisgebern, einen Hinweis per mündlicher Meldung direkt im Meldeformular Ihrer Meldestelle aufzuzeichnen und anstatt einer textuellen Meldung zu übermitteln.
Bei aktivierter Option wird im Meldeformular der Recorder angezeigt, der eine Aufnahme ermöglicht:
Eine Sprachaufzeichnung wird in einer Hinweis-Meldung als Dateianhang übermittelt und kann von Fallbearbeitern wie andere Dateianhänge heruntergeladen und mit einem geeigneten Player abgespielt werden.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen
- Die Sprachaufnahme ist nur auf unterstützten Geräten möglich. Dies erfordert u.a. einen aktuellen unterstützten Browser, ein Gerät mit angeschlossener oder eingebauter Möglichkeit zur Sprachaufnahme (Mikrofon) sowie entsprechende erteilte Berechtigungen für den Zugriff auf die Geräte zur Sprachaufnahme. Die Sprachaufnahme wird derzeit auf iOS-Geräten und macOS Geräten mit Safari Browser nicht unterstützt. Auf Geräten, auf denen die Sprachaufnahme nicht unterstützt wird, ist weiterhin eine schriftliche Meldung möglich.
- Die maximale Dauer einer Sprachaufnahme ist zeitlich begrenzt
- Eine Sprachaufnahme wird nur für die initiale Meldung unterstützt
- Zum Abspielen / Abhören von Sprachaufnahmen ist ein geeigneter Player erforderlich
- Möglicherweise wird die Anonymität des Hinweisgebers durch eine Sprachaufnahme beeinträchtigt
- Sofern die Übermittlung von Dateianhängen durch Hinweisgeber verboten ist, ist die Sprachaufnahme unabhängig der Einstellung der Option zur Sprachaufnahme deaktiviert
Um die optionale Sprachaufnahme für Hinweisgeber zu aktivieren, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
- Wechseln Sie im Fallmanagement auf die Seite Einstellungen
- Aktivieren Sie dort in der Sektion Einstellungen Ihrer Meldeseite die Option Sprachaufnahme aktivieren:
Hinweisgeber auf unterstützten Geräten haben nun die Möglichkeit, statt einer schriftlichen Hinweis-Meldung eine Meldung direkt per Sprachaufnahme im Browser aufzuzeichnen und mit der Meldung zu übermitteln.
Fallbearbeiter erhalten die Sprachaufnahme als Dateianhang mit der initialen Meldung des entsprechenden Hinweises.